Namensaktien umwandeln
Ist jemand noch per 01. November 2019 im Besitz von Inhaberaktien, müssen diese im Aktienbuch mit Angabe des wirtschaftlich berechtigten geführt werden. Wird die Meldung unterlassen, wird dies Strafrechtlich verfolgt. Bis am 01. Mai 2021 müssen alle Inhaberaktien (welche keinen Sonderstatus haben) in Namenaktien umgewandelt werden.
Für pauschal nur CHF 500 übernimmt die excent AG für Sie die Umwandlung der Aktien:
- Erstellung Vollmachten
- Erstellung Handelsregisteranmeldung
- Erstellung Öffentliche Urkunde inkl. Notariatskosten
- Erstellung Statuten (standard)
- Erstellung Aktienregister inkl. Wirtschaftlich Berechtigter
- Einreichung der Unterlagen und Überwachung der Publikation
- exkl. MwSt. und Handelsregisterkosten, max. 5 Aktionäre
Folgend können Sie die Umwandlung der Aktien gleich online beantragen:
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Bruno Eugster
Senior Consultant
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