Aktionäre verlieren Rechte an Aktien – Jetzt umwandeln!
Leise, kaum bemerkt von der grossen Masse, wurden per 01. November 2019 die knapp 5-jährigen GAFI Bestimmungen (Groupe d’aktion financièr) verschärft. Das Global-Forum-Gesetz soll die Geldwäscherei mit zur Hilfenahme von juristischen Personen erschweren.
Grob gesagt, die Inhaberaktien sind für private Aktiengesellschaften tot. Ist jemand noch per 01. November 2019 im Besitz von Inhaberaktien, müssen diese im Aktienbuch mit Angabe des wirtschaftlich berechtigten geführt werden. Wird die Meldung unterlassen, wird dies Strafrechtlich verfolgt. Bis am 01. Mai 2021 müssen alle Inhaberaktien (welche keinen Sonderstatus haben) in vinkulierte Namenaktien umgewandelt werden.
Mit Stichtag 01. November 2024 werden alle nicht korrekt im Aktienregister eingetragenen Aktien ungültig/nichtig, der Aktionär verliert also alle seine Rechte unwiderruflich.
Hier können Sie die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien gleich online beantragen:
Gerne unterstützten Sie die Experten der excent bei allen aktien- und steuerrechtlichen Fragen.
Manuel Rey
Consultant
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