Kurzarbeitsentschädigung aufgrund COVID-19
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von CHF 32 Milliarden zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen.
Unter anderem wurde die Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit gelockert, anderseits wurde die Kurzarbeit auf eine grössere Anzahl von betroffenen ausgeweitet. So können neu auch Gesellschaftsorgane und Einzelunternehmer von einer Kurzarbeitsentschädigung profitieren.
Unsere Experten unterstützen Sie rasch und unkompliziert in allen Formalitäten rund um die Kurzarbeitsentschädigung, damit Sie schneller an Ihr Geld kommen.
Die excent ist Mitglied von Treuhand Suisse und der International Fiscal Association und arbeitet SwissDec zertifiziert.
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit auch Sie von der staatlichen Hilfe profitieren können. Sie erreichen uns über die Nummer +41 44 787 15 00, über die Emailadresse info@excent.ch oder über folgendes Formular:
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Christoph Isliker
Leiter excent Zürich
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