Testament – Willensvollstrecker – Erbschaft
Ein Testament (lat. testamentum) ist eine Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Oft wird das Testament auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
Nach Schweizer Recht sind für die Erstellung des Testamentes wie auch für die Erbverteilung strenge Regeln gesetzt. So muss z. Bsp. das Testament komplett von Hand geschrieben werden oder durch eine zugelassene Urkundsperson im Beisein von zwei Zeugen unterzeichnet werden. Im weiteren ist der gesestzliche Pflichtteil zu beachten, für Enterbungen sind in der Schweiz die Hürden sehr hoch.
Das Testament sorgt dafür, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod verwirklicht werden. So kann der Erblasser die Freie Quote auch an Bedingungen knüpfen.
Die excent als Willensvollstrecker
Der Willensvollstrecker wird vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder testamentarische Klausel im Erbvertrag) eingesetzt. Auch wenn im Testament alles klar geregelt ist, ist die Erbteilung für viele Familien sehr emotional und anspruchsvoll. Selbstverständlich unterstützen wie Sie auch beim Aufsetzen des Testaments.
excent als offizieller Willensvollstrecker unterstehen der behördlichen Aufsicht und nimmt als Rechtsvertreter des Erblassers seine Interessen wie auch seinen letzten Willen war.
Dabei sind unsere Aufgaben:
- Eröffnung des Testamentes, Vorbereitung des Inventars, Korrespondenz unter anderem mit AHV, PK, Banken, Versicherungen, Steuerinventar, Erstellung der Steuererklärung per Todestag,…
- Wenn nötig Erbschaftssteuerverfahren, Ausarbeitung der Erbteilung, Erstellung der Nachlassbuchhaltung, Teilungsvorschlag, Erbverteilungsvertrag,…
- Umsetzung der Erbteilung, Saldierung der Konten, Umschreibung/Handänderung der Liegenschaften, Schlussbericht, Schlussbesprechung,…
- Wir sorgen dafür, dass Ihr Nachlass entsprechend Ihren Wünschen verwaltet und aufgeteilt wird
Unsere Dienstleistungen
- Beratung Nachlass
- Nachlassverwaltung
- Verwaltung Erbengemeinschaften
- Erstellung Testamente
- Vorsorgeberatung
- Beratung Erbbevorschussung
- Schenkungen
- Ehe- und Erbverträge
- Erbteilungen
Der Nachlass ist die Gesamtheit dessen, was ein Verstorbener an Gütern und Verpflichtungen hinterlässt.